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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland +++ 06.02.25 +++

Nachdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) im Zusammenhang mit einer Kündigung in ihrem Beweiswert bereits erschüttert sind, nimmt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun auch in einem Nicht-EU-Land erstellte AUB ins Visier: Ergeben sich aus der Gesamtbetrachtung aller Umstände ernsthafte Zweifel, so müssen Arbeitnehmende unabhängig von der AUB beweisen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber zunächst Entgeltfortzahlung zurückhalten dürfen, bis ein entsprechender Beweis erbracht ist.

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Abmahnung

Abmahnungen kommen vor und sind vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingend notwendig. Aber handelt es sich wirklich um eine Abmahnung oder doch nur um eine Ermahnung? Informieren Sie sich unter

Abmahnungen - die gelbe Karte

 

Abmahnungen können gerichtlich überprüft werden. Aus Arbeitgebersicht sollten Sie diese daher vor Ausspruch auf ihre Rechswirksamkeit prüfen lassen.

Aus Arbeitnehmersicht lohnt sich eine Prüfung, ob und ggf. wann eine Abmahnung gerichtlich angegriffen werden soll.

©Kirsten Weigmann