Abmahnung
Abmahnungen kommen vor und sind vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingend notwendig. Aber handelt es sich wirklich um eine Abmahnung oder doch nur um eine Ermahnung? Informieren Sie sich unter
Abmahnungen können gerichtlich überprüft werden. Aus Arbeitgebersicht sollten Sie diese daher vor Ausspruch auf ihre Rechswirksamkeit prüfen lassen.
Aus Arbeitnehmersicht lohnt sich eine Prüfung, ob und ggf. wann eine Abmahnung gerichtlich angegriffen werden soll.
©Kirsten Weigmann