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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Diskriminierung bei Teilzeitbeschäftigung - Höhe der Entschädigung +++ 06.01.25 +++

Sieht ein Tarifvertrag die Zahlung von Überstundenzuschlägen auch bei Teilzeitbeschäftigten erst bei einem Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten vor, so ist eine solche Regelung unwirksam. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten. Liegt kein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten vor, so kann dies zudem eine indirekte Benachteiligung wegen des Geschlechts sein, wenn in der betroffenen Gruppe erheblich mehr Frauen als Männer tätig

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Abmahnung

Abmahnungen kommen vor und sind vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung zwingend notwendig. Aber handelt es sich wirklich um eine Abmahnung oder doch nur um eine Ermahnung? Informieren Sie sich unter

Abmahnungen - die gelbe Karte

 

Abmahnungen können gerichtlich überprüft werden. Aus Arbeitgebersicht sollten Sie diese daher vor Ausspruch auf ihre Rechswirksamkeit prüfen lassen.

Aus Arbeitnehmersicht lohnt sich eine Prüfung, ob und ggf. wann eine Abmahnung gerichtlich angegriffen werden soll.

©Kirsten Weigmann