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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Seminare

Seit vielen Jahren führe ich Seminare zu verschiedensten Themen durch. Bisher war ich tätig für die IHK Hannover, A.S.I. Hannover, Siemens, Deula, Verband des Verkehrsgewerbes, CMT, AOK (Neustadt a. Rbge. und Wunstorf) sowie für die Rechtsanwaltskammer Celle.

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