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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland +++ 06.02.25 +++

Nachdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) im Zusammenhang mit einer Kündigung in ihrem Beweiswert bereits erschüttert sind, nimmt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun auch in einem Nicht-EU-Land erstellte AUB ins Visier: Ergeben sich aus der Gesamtbetrachtung aller Umstände ernsthafte Zweifel, so müssen Arbeitnehmende unabhängig von der AUB beweisen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber zunächst Entgeltfortzahlung zurückhalten dürfen, bis ein entsprechender Beweis erbracht ist.

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Anfahrt

Die Kanzlei befindet sich in der Oldenburger Allee 7 in Hannover/Stadteil Lahe. Die Autobahnausfahrt "Lahe" der A 2 liegt nur wenige Minuten entfernt.

Die Änderung der Adresse auch bei Google Maps ist zwar grundsätzlich dort angekommen, leider wird aber immer noch meine alte Kanzleianschrift auf der Karte angezeigt.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie mich wie folgt: Fahren Sie mit der Straßenbahnlinie 3 aus Hannover kommend in Richtung "Altwarmbüchen". Ihr Ausstieg ist die Haltestelle "Oldenburger Allee". Am Anfang der Oldenburger Allee befindet sich das Hotel "Mercure". Das Haus Nr. 7 ist direkt an der ersten T-Kreuzung gleich links. Mein Büro befindet sich im Haus der ALCONTAS.

Herzlich Willkommen!

 

Ihre Kirsten Weigmann