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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Anfahrt

Die Kanzlei befindet sich in der Oldenburger Allee 7 in Hannover/Stadteil Lahe. Die Autobahnausfahrt "Lahe" der A 2 liegt nur wenige Minuten entfernt.

Die Änderung der Adresse auch bei Google Maps ist zwar grundsätzlich dort angekommen, leider wird aber immer noch meine alte Kanzleianschrift auf der Karte angezeigt.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie mich wie folgt: Fahren Sie mit der Straßenbahnlinie 3 aus Hannover kommend in Richtung "Altwarmbüchen". Ihr Ausstieg ist die Haltestelle "Oldenburger Allee". Am Anfang der Oldenburger Allee befindet sich das Hotel "Mercure". Das Haus Nr. 7 ist direkt an der ersten T-Kreuzung gleich links. Mein Büro befindet sich im Haus der ALCONTAS.

Herzlich Willkommen!

 

Ihre Kirsten Weigmann