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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland +++ 06.02.25 +++

Nachdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) im Zusammenhang mit einer Kündigung in ihrem Beweiswert bereits erschüttert sind, nimmt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun auch in einem Nicht-EU-Land erstellte AUB ins Visier: Ergeben sich aus der Gesamtbetrachtung aller Umstände ernsthafte Zweifel, so müssen Arbeitnehmende unabhängig von der AUB beweisen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber zunächst Entgeltfortzahlung zurückhalten dürfen, bis ein entsprechender Beweis erbracht ist.

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Basiszinssatz

Der Basiszinssatz ist der Maßstab für die Berechnung des gesetzlichen Verzugszinses. Der gesetzliche Verzugszins, also der Zinssatz, für den ein Gläubiger keinen weiteren Nachweis benötigt, beträgt im Normalfall 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz und wird jeweils am 01.01. und am 01.07. eines jeden Jahres angepasst.

Zur Zeit beträgt er 2,27 Prozentpunkte (Stand 01.01.2025), und ist damit erneut gesunken.

Das bedeutet, dass der gesetzliche Zinssatz bei 7,27 Prozentpunkten liegt - im Business-Bereich, also wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, sogar bei 11,27 (sofern das Handelsgeschäft nach dem 28.07.2014 geschlossen wurde).

Die Europäische Zentralbank veröffentlicht die jeweils aktuellen Zinssätze und die historische Entwicklung.