Datenschutzgrundverordnung greift ab dem 25.05.2018
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist bereits am 24.06.2016 in Kraft getreten, aber erst ab dem 25.05.2018 wird sie ihre unmittelbare Wirkung entfalten. Den in Artikel (Art.) 88 DSGVO eröffneten Spielraum für Regelungen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis hat die Bundesregierung durch die Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) genutzt und zusätzliche Regelungen geschaffen. Für ein Arbeitsverhältnis bedeutet dies:
Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung
Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Datensparsamkeit im Bewerbungsverfahren
©Kirsten Weigmann