Beratungsgespr�ch: 0511 / 898 68 86-0

+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

...
Diese Kanzlei empfehlen

Kirsten Weigmann

Erste berufliche Erfahrungen sammelte ich in einem Dienstleistungsunternehmen. Zunächst als studentische Aushilfe, später neben der Referendariatsausbildung wurde ich hauptsächlich in den Bereichen Personal und Recht eingesetzt. Als Leiterin Personal/Recht setzte ich meine Tätigkeit im Unternehmen nach Abschluss des zweiten Staatsexamens fort. Die Themen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Forderungsmanagement und Vertragsrecht habe ich also in Theorie und Praxis von der "Pike auf" kennen gelernt - sie begleiten mich noch heute. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentliche ich regelmäßig Artikel und Kurzbeiträge in verschiedenen Zeitschriften zu Themen des Arbeits-, Handelsvertreter-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrechts; Folgende Bücher habe ich als Autorin verfasst:

  • Arbeitsrechtskompass für die Unternehmenspraxis, Antworten auf die 100 wichtigsten Praxisfragen zum Arbeitsrecht, BBE Verlag;
  • Preisnachlässe und Zugaben - Ein Überblick über die neue Rechtslage, BBE Verlag;

Ich biete die Durchführung von Seminaren, auch speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Seminare, an. Bisher war ich unter anderem tätig für die IHK Hannover, A.S.I. Hannover, Siemens, Deula, Verband des Verkehrsgewerbes, CMT, Steuerarbeitskreis Dr. Ehlers und für die Rechtsanwaltskammer Celle. Meine beruflichen Lebensabschnitte:

  • Syndikusanwältin und zugleich Leiterin der Personal- und Rechtsabteilung (mit den Schwerpunkten Gesellschafts-, Vertrags- und Arbeitsrecht) eines mittelständischen Dienstleistungsunternehmens im Bereich des Vertriebs von Kabelfernsehen (1991 - 1996);
  • Gesellschafterin der Rechtsanwaltskanzlei Feil & Weigmann GbR, Hannover (1996 - 2003);
  • Seit 2003 Einzelkanzlei
  • Seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht  
  • Hier bin ich Mitglied:

    • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
    • Deutscher Anwaltsverein (DAV);
    • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover;
    • Xing
    • facebook