Mindestlohn noch bis 31.12.2018: € 8,86 brutto je Zeitstunde
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 01.01.2015 in Kraft getreten.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn nunmehr statt ursprünglich € 8,50 brutto € 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Alle zwei Jahre wird über die Mindestlohnkommission die Anpassung der Mindestlohnhöhe geprüft. Die nächste Anpassung zum 01.01.2019 ist bereits beschlossen. Der Mindestlohn wird zunächst auf € 9,19 brutto pro Stunde steigen und ab dem 01.01.2020 € 9,35 brutto betragen.
In derzeit 16 Branchen gelten Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemeinverbindlich erklärt hat.
Mindestlohngesetz, Stand November 2014