Arbeitszeugnisse
Arbeitszeugnisse unterliegen ganz besonderen Regeln: Auf der einen Seite sollen sie den Anforderungen an die Wahrheitspflicht genügen und auf der anderen Seite eine wohlwollende Gesamtschau des gesamten Arbeitsverhältnisses darstellen. In diesem Spannungsfeld ist es oft schwer, die "richtigen" Formulierungen zu treffen.
Benötigen Sie hierzu Beratung oder wollen Sie ein Arbeitszeugnis überprüfen lassen, so nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Neuere Entscheidungen zum Zeugnis finden Sie hier:
Kein Anspruch auf Dank im Arbeitszeugnis, Urteil des BAG vom 11.12.2012
Beurteilung der Leistung im Zeugnis, Urteil des BAG vom 18.11.2014