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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland +++ 06.02.25 +++

Nachdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) im Zusammenhang mit einer Kündigung in ihrem Beweiswert bereits erschüttert sind, nimmt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun auch in einem Nicht-EU-Land erstellte AUB ins Visier: Ergeben sich aus der Gesamtbetrachtung aller Umstände ernsthafte Zweifel, so müssen Arbeitnehmende unabhängig von der AUB beweisen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber zunächst Entgeltfortzahlung zurückhalten dürfen, bis ein entsprechender Beweis erbracht ist.

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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse unterliegen ganz besonderen Regeln: Auf der einen Seite sollen sie den Anforderungen an die Wahrheitspflicht genügen und auf der anderen Seite eine wohlwollende Gesamtschau des gesamten Arbeitsverhältnisses darstellen. In diesem Spannungsfeld  ist es oft schwer, die "richtigen" Formulierungen zu treffen.

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Neuere Entscheidungen zum Zeugnis finden Sie hier:

Kein Anspruch auf Dank im Arbeitszeugnis, Urteil des BAG vom 11.12.2012

Beurteilung der Leistung im Zeugnis, Urteil des BAG vom 18.11.2014