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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden gelten als vereinbart +++ 28.11.23 +++

Arbeit auf Abruf: 20 Wochenstunden geltend als vereinbart! Das gilt jedenfalls dann, wenn keine andere arbeitsvertragliche Regelung getroffen ist. Genau diese Wochenstundenzahl legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in seinem § 12 Abs. 1 Satz 3 fest. Hiervon kann abgewichen werden - allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Regelung im konkreten Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte aufzeigen, dass eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bei Vertragsschluss gewollt war.

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Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Ob und wie eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dies können sowohl formale Gründe als auch inhaltliche Gründe sein. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und wird damit formal erst mit deren Zugang wirksam. Im Arbeitsrecht muss - sofern der Grenzwert des Kleinbetriebes überschritten ist - zudem ein Kündigungsgrund vorliegen. Außerordentliche oder fristlose Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind nur unter besonderen Umständen wirksam. Informieren Sie sich zum Thema fristlose Kündigungen hier.

Immer wieder beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht mit den Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung. Lesen Sie mehr über

 

Zur betriebsbedingten Kündigung: Auswirkung der Rentennähe, Urteil des BAG vom 08.12.2022

Kündigung während der Elternzeit durch Insolvenzverwalter, Urteil des BAG vom 27.02.2014

Freier Arbeitsplatz im Ausland muss nicht angeboten werden, Urteil des BAG vom 29.08.2013

Kündigungsschutzgesetz: Sind Leiharbeitnehmer mitzuzählen?, Urteil des BAG vom 24.01.2013

Außerdienstliche Aktivitäten bei der NPD sind ein Kündigungsgrund, Urteil des BAG vom 22.06.2011

Zugang der Kündigung: Beim Ehegatten außerhalb der Ehewohnung, Urteil des BAG vom 09.06.2011

©Kirsten Weigmann