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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland +++ 06.02.25 +++

Nachdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) im Zusammenhang mit einer Kündigung in ihrem Beweiswert bereits erschüttert sind, nimmt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun auch in einem Nicht-EU-Land erstellte AUB ins Visier: Ergeben sich aus der Gesamtbetrachtung aller Umstände ernsthafte Zweifel, so müssen Arbeitnehmende unabhängig von der AUB beweisen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber zunächst Entgeltfortzahlung zurückhalten dürfen, bis ein entsprechender Beweis erbracht ist.

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Rechtsanwältin Kirsten Weigmann

Oldenburger Allee 7

30659 Hannover

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Die Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwältin". Diese wird nach bundesdeutschem Recht vom niedersächsischen Justizministerium nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und besonderem Zulassungsverfahren durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Celle zuerkannt.

Als Rechtsanwältin bin ich bei allen Amts- und Landgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich beim Oberlandesgericht Celle zugelassen. Ich bin zudem Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle.

Die Rechtsanwaltskammer Celle ist zugleich zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde (Adresse: Bahnhofstr. 5, 29221 Celle, Tel: 05141/92 82-0). Meine Berufspflichten werden wesentlich bestimmt von der Bundesrechtsanwaltsordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/ der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, der Berufsordnung der Rechtsanwälte, den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft und der Fachanwaltsordnung.

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Die Haftpflichtversicherung gilt im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Haftpflichtversicherung besteht nicht für Tätigkeiten

1. über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,

2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,

3. des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Schlichtungsstelle: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)  hat eine Schlichtungsstelle gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO eingerichtet. 

Die Postanschrift der Kammer lautet:

Bundesrechtsanwaltskammer

Littenstraße 9

10179 Berlin

 

 

©Kirsten Weigmann