Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ist seit dem 18.08.2006 in Kraft getreten.
Bereits vor dem Inkrafttreten wurde deutlich, dass das Gesetz nicht alle Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft ordnungsgemäß umgesetzt hat und daher einige Teile europarechtswidrig sein könnten. Dennoch hat sich der Gesetzgeber entschlossen, das (fehlerhafte) Gesetz zu veröffentlichen und damit Inkrafttreten zu lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat seitdem eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen, die die noch offenen Rechtsfragen nach und nach beantwortet haben.
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Erste Schritte zur Absicherung des Arbeitgebers
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Rechtsprechung zum AGG:
Pauschales Kopftuchverbot unzulässig, Urteil des BAG vom 27.08.2020, 8 AZR 62/19
Prüfungsmaßstab für Beweislastumkehr, Urteil des BAG vom 26.01.2016
AGG: Spätehenklausel diskriminiert wegen des Alters, Urteil des BAG vom 04.08.2015, 3 AZR 137/13
Schriftform durch Klageerhebung gewahrt, Urteil des BAG vom 22.05.2014
Altersgrenze in Vorsorgungsordnung kann unwirksam sein, Urteil des BAG vom 18.03.2014
Personalvermittler haftet nicht, Urteil des BAG vom 23.01.2013
Entschädigungsanspruch bei Kündigung einer Schwangeren, Urteil des BAG vom 12.12.2013
Schwangerschaft an sich noch kein Indiz für einen Verstoß gegen das AGG
Altersbenachteiligung wegen Urlaubsstaffel, Urteil des BAG vom 20.03.2012
2-Monatsfrist, Urteil des BAG vom 15.03.2012
Falschauskunft kann Indiz für Diskriminierung sein, Urteil des BAG vom 21.06.2012
Kein Verstoß gegen AGG, wenn Arbeitgeber Sprachkurs verlangt, Urteil des BAG vom 22.06.2011
Weihnachtsgeld und AGG, Urteil des BAG vom 12.12.2012
© Kirsten Weigmann