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+++ NEWS +++ AKTUELLES +++ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland +++ 06.02.25 +++

Nachdem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) im Zusammenhang mit einer Kündigung in ihrem Beweiswert bereits erschüttert sind, nimmt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun auch in einem Nicht-EU-Land erstellte AUB ins Visier: Ergeben sich aus der Gesamtbetrachtung aller Umstände ernsthafte Zweifel, so müssen Arbeitnehmende unabhängig von der AUB beweisen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber zunächst Entgeltfortzahlung zurückhalten dürfen, bis ein entsprechender Beweis erbracht ist.

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Gesellschaftsrecht

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nur die Gesellschaftsformen, die das Gesetz vorsieht. In Zeiten des europäischen Zusammenwachsens ist das Gesellschaftsrecht nun seit einigen Jahren in Bewegung gekommen: Immer mehr Gesellschaftsformen werden zugelassen. Folgende Gesellschaftsformen können nach deutschem Recht gegründet werden:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Verein
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Stille Gesellschaft
  • GmbH & Co. KG
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG )
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

 © Kirsten Weigmann