Anspruch auf Überstundenvergütung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 22.02.2012 klargestellt, dass Mehrarbeit bzw. Überstunden dann zu bezahlen sind, wenn der Arbeitnehmer den Umständen nach mit einer Bezahlung rechnen durfte. Nach Auffassung des BAG darf der Arbeitnehmer immer dann mit einer Bezahlung rechnen, wenn er kein herausgehobenes Entgelt bezieht
Zur 2-Monatsfrist des AGG
Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) können nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Kenntniserlangung einer Benachteiligung geltend gemacht werden. Diese Frist ist bereits in § 15 Abs. 4 AGG festgelegt und nach der Prüfung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seinem Urteil vom 15.03.2012 (8 AZR 160/11) rechtswirksam und europarechtskonform.
AGG: Altersbenachteiligung wegen Urlaubsstaffelung
Erneut hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer Klage wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beschäftigten. Die Urlaubsstaffelung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verstößt gemäß Urteil des BAG vom 20.03.2012 wegen der darin enthaltenen unerlaubten Altersdiskriminierung gegen das AGG. Das Urteil des BAG hat zur Folge, dass nunmehr auch jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Anspruch auf den Urlaub haben, den bisher nur Mitarbeiter ab Vollendung des 40. Lebensjahres hatten. Das
Arbeitszeitkonto – Verrechnung mit Minusstunden
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 21.03.2012 klargestellt, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf, welche Minusstunden mit einem Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto verrechnet werden dürfen.
Variable Vergütung und Organisationspflicht des Arbeitgebers
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern ein Arbeitgeber verpflichtet ist, einem Arbeitnehmer zu ermöglichen, dass sich sein erfolgsabhängiger variabler Vergütungsbestandteil nicht verändert.
Im laufenden Arbeitsverhältnis darf nach Schwerbehinderteneigenschaft gefragt werden
Frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitgeber erlaubt, seinen Arbeitnehmer nach einer eventuellen Schwerbehinderung zu fragen. Der Arbeitnehmer muss die Frage auch wahrheitsgemäß beantworten. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dies zur Vorbereitung einer Kündigung fragt.
Außerordentliche Kündigung wegen Stalking möglich
In seinem Urteil vom 19.04.2012 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass ein Arbeitnehmer wegen Stalking einer Kollegin ggf. auch ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden darf.