Altersdiskriminierung beim Weihnachtsgeld/der Jahressonderzahlung?
In vielen Tarifverträgen findet sich die Regelung, dass eine Jahressonderzahlung/ Weihnachtsgeld nur dann gezahlt werden muss, wenn ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag beschäftigt ist. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch wenn Arbeitnehmer, die aufgrund des Erreichens des gesetzlichen Rentenalters vor dem Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, keinen Anspruch mehr auf die Jahressonderzahlung haben.
Betriebsübergang: Gescheiterter Umgehungsversuch
Immer wieder versuchen Betriebe die Vorgaben eines Betriebsüberganges nach § 613a BGB zu umgehen. Und immer wieder schiebt das Bundesarbeitsgericht diesen Versuchen einen Riegel vor. Nach § 613a BGB sind (vereinfacht gesagt) bei einem so genannten Betriebsübergang sämtliche Arbeitsverhältnisse vom Betriebserwerber zu übernehmen und unverändert für 1 Jahr fortzuführen.
Kündigungsschutzgesetz: Sind Leiharbeitnehmer mitzuzählen?
Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl dann mitzuzählen, wenn sie regelmäßig im Betrieb beschäftigt werden und ihr Einsatz zur Deckung des üblichen Personalbedarfs notwendig ist. Das gilt jedenfalls bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl zur Feststellung, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
AGG: Diskriminierung wegen des Alters
Die Ablehnung eines 36 Jahre alten Bewerbers mit Berufserfahrung auf ein an „Berufsanfänger“ gerichtetes Stellenangebot ist ein Indiz für eine Benachteiligung des Bewerbers wegen seines Alters. Der Arbeitgeber trägt in einem solchen Fall die Beweislast dafür, dass eine solche Benachteiligung nicht vorgelegen hat.
AGG: Kein Verstoß durch Wartezeitregelung
Der Arbeitgeber darf in einer von ihm geschaffenen Versorgungsordnung für eine Betriebsrente festlegen, dass ein Anspruch auf diese nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre im Unternehmen gearbeitet hat bis er die für die Gesetzliche Rentenversicherung maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht hat.
Elternzeit: Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit
Während der Elternzeit hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zweimal das Recht eine Verringerung der Arbeitszeit und deren Lage zu beantragen. Eine in dieser Zeit erfolgte Einigung über die Veränderung der Arbeitszeit wird auf den Anspruch nicht angerechnet.
Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen zulässig
Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen beinhalten die Regelung, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem ein Mitarbeiter ein bestimmtes Alter erreicht hat. eine solche Altersgrenzenvereinbarung in Betriebsvereinbarungen ist nur dann zulässig, wenn der Mitarbeiter im selben Monat auch die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.