Grenzen der Hinweis- und Informationspflicht des Arbeitgebers
Eine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer wahrzunehmen, trifft den Arbeitgeber nicht. Erteilt der Arbeitgeber jedoch Auskünfte, obwohl er hierzu nicht verpflichtet ist, so müssen diese Auskünfte vollständig, eindeutig und richtig sind. Ist dies nicht der Fall, so haftet der Arbeitgeber für aufgrund einer falschen Auskunft entstehende Schäden.
Pauschales Kopftuchverbot unzulässig
Eine Bewerberin für eine Stelle als Lehrerin darf nicht wegen ihres Wunsches, ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch während des Unterrichts zu tragen, abgelehnt werden. Das gilt auch in Berlin und trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes.
Vergütung für Teilzeitauszubildende anteilig
In einem Tarifvertrag kann wirksam festgelegt werden, dass Auszubildende in Teilzeit nur den entsprechenden Anteil der Ausbildungsvergütung eines Vollzeitauszubildenden bekommen.
Benachteiligung wegen des Geschlechts: Gleiche Bezahlung
Nach dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Männern und Frauen (EntgTranspG) kann jede Frau Auskunft über das Entgelt der in gleicher oder gleichartiger Position beschäftigten Männer von ihrem Arbeitgeber verlangen. Stellt sich heraus, dass das Vergleichsentgelt höher ist als das Entgelt der auskunftsverlangenden Frau, wird vermutet, dass beim Entgelt eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vorliegt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, diese Vermutung zu widerlegen.
Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung garantiert nicht automatisch eine Entgeltforzahlung
Bescheinigt ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers exakt vom Tag der Übergabe der Kündigung bis zum Ende des vom Arbeitnehmer gekündigten Arbeitsverhältnisses, so kann dieser Umstand den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeit erschüttern. Kann der Arbeitnehmer in einem solchen Fall nicht beweisen, dass eine Arbeitsunfähigkeit dennoch bestand, so hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Entschädigungsanspruch für Teilzeitbeschäftigte?
Löst eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Teilzeitmitarbeitern in einer tarifvertraglichen Regelung einen Entschädigungsanspruch aus? Mit dieser Frage beschäftigt das Bundesarbeitsgericht (BAG) den Europäischen Gerichtshof, da die Auslegung von Unionsrecht wesentlich für die Entscheidung des dem BAG vorliegenden Rechtsstreites sein wird.
Gebot fairen Verhaltens bei Aufhebungsverträgen
Ob ein Aufhebungsvertrag nach den Regeln des Gebotes fairen Handelns geschlossen wurde, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Im Einzelfall kann auch der Druck seitens des Arbeitgebers, eine Aufhebungsvereinbarung zu unterzeichnen -und zwar ohne die Einräumung längerer Bedenkzeit oder die Möglichkeit der Einholung eines Rechtsrates- gerechtfertigt sein.