Tariffähigkeit nur bei "sozialer Mächtigkeit"
Nicht jede Arbeitnehmervereinigung ist tariffähig. Hierzu bedarf es immer einer sogenannten „sozialen Mächtigkeit“. Diese wird nur dann erreicht, wenn die von der Arbeitnehmervereinigung vertretene Arbeitnehmerzahl erheblich ist.
Kündigungsfrist muss erkennbar sein
Eine Kündigung ist auch dann wirksam, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht ausdrücklich benannt wird, sondern nur anhand der im Kündigungstext enthaltenen Hinweise ermittelt werden kann.
Haftung für Vorsatz nicht von vertraglicher Ausschlussklausel erfasst
Ausschlussklauseln werden auch in Arbeitsverträgen immer häufiger. Hierin wird geregelt, dass ein Recht nach Ablauf einer festgelegten Frist (Ausschlussfrist) nicht mehr eingefordert werden kann. Der Arbeitgeber kann sich aber nicht auf eine vertragliche Ausschlussklausel berufen, wenn es sich um die Haftung für eine von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich begangene Tat handelt.
AGG: Weltanschauung - Schadensersatz wegen Benachteiligung
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer Entschädigung oder Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordern, wenn er wegen seiner Weltanschauung benachteiligt wird. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind jedoch keine „Weltanschauung“.
Leiharbeitnehmer - immer nur vorübergehend im Einsatz
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern darf immer nur vorübergehend erfolgen. Beantragt ein Arbeitgeber die Einstellung eines Leiharbeitnehmers ohne jegliche zeitliche Begrenzung, so ist der Betriebsrat berechtigt, eine solche unbegrenzte Einstellung abzulehnen.
Fristlose Kündigung wegen eines Bildes auf Facebook?
Ein Arbeitnehmer hatte von seiner Hochzeit ein Bild auf Facebook veröffentlicht. Auf diesem Bild trug er seine zu diesem Zeitpunkt hochschwangere Frau durch ein ausgeschnittenes Herz. Dumm war nur, dass der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls seit etwa 1 Monat arbeitsunfähig erkrankt war.