Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt nicht mehr der Befristung nach dem BUrlG Achtung! Änderung der Rechtsprechung!
Bisher hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Auffassung vertreten, dass auch der Urlaubsabgeltungsanspruch wie der Urlaubsanspruch an sich der oben dargestellten Befristung des BUrlG unterliegt. Diese Auffassung hat das BAG mit seinem Urteil vom 19.06.2012 ausdrücklich aufgegeben.
01.07.2012: Der Basiszinsatz beträgt jetzt 0,12 Prozentpunkte
Jeweils am 01.01. und am 01.07. eines jeden Jahres hat die Europäische Zentralbank den Basiszinssatz festzulegen. Dieser beträgt mit Wirkung ab dem 01.07.2012 0,12 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz ist für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen wichtig.
Falschauskunft kann Indiz für eine Diskriminierung sein
Ein Arbeitgeber muss wahrheitsgemäß begründen, warum eine bestimmte Maßnahme getroffen wird. Ist diese Begründung nachweislich falsch oder verwickelt sich der Arbeitgeber in Widersprüche, so kann dies ein Indiz für ein in Wahrheit diskriminierendes Verhalten des Arbeitgebers sein.
Verdeckte Videoüberwachung – Verwertung im Prozess
Nicht immer darf eine verdeckte Videoüberwachung auch im Fall eines eindeutigen Diebstahls bei Gericht verwertet werden. Dies ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, da dem Interesse des Arbeitgebers immer der Schutz der informellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmer gegenübersteht.
Ich bin im Urlaub!
Vom 27.07. bis zum 05.08.2012 können Sie mich daher leider persönlich nicht erreichen. Natürlich können Sie dennoch eine Nachricht hinterlassen. Ab dem 06.08.2012 steht an dieser Stelle wieder eine aktuelle Information für Sie bereit.
Vorsicht bei „Kettenbefristungen“!
Auch wenn für befristetet abgeschlossene Arbeitsverträge zwischen dem selben Arbeitgeber und dem selben Arbeitnehmer jeweils ein Sachgrund vorliegt, kann eine Vielzahl von Befristungen in Folge aus den Grundsätzen von Treu und Glauben Indiz für die Unwirksamkeit der Befristung sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen vorliegt.
Urlaub verfällt spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres
Erneut setzte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage auseinander, wann Urlaub verfällt. Im zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin aufgrund ihrer Schwerbehinderung eine befristete Rente bezogen. Nach der dem Arbeitsvertrag zugrunde liegenden tariflichen Regelung ruhte das Arbeitsverhältnis während des befristeten Rentenbezuges. Zugleich regelte der Tarifvertrag, dass sich der Urlaub während der Ruhensphase jeweils pro Kalendermonat des Ruhens um jeweils ein Zwölftel vermindert.