Nettoentgelt für freigestellte Ehegatten kann zurückgefordert werden
Unentgeltliche Zuwendungen können bis zu 4 Jahre vor Beantragung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 134 Abs. 1 Insolvenzordnung vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. In einem Arbeitsverhältnis ist im Normalfall die Zahlung von Lohn nicht unentgeltlich. Erfolgt aber eine Zahlung ohne Gegenleistung, etwa weil der Mitarbeiter freigestellt wurde und das, obwohl Arbeit vorhanden ist, so handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung.
Kein Anspruch auf Bezahlung der Rauchpausen
In vielen Unternehmen wird toleriert, dass einzelne Mitarbeiter neben den gesetzlich geschuldeten Pausen zusätzlich ihre Arbeit für Rauchpausen unterbrechen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg stellte fest, dass kein Anspruch auf diese Duldung besteht und zwar auch dann nicht, wenn dies jahrelang ohne Widerspruch seitens des Arbeitgebers toleriert wurde.
Zuschlag bei dauerhafter Nachtarbeit beträgt 30% - sofern ein Tarifvertrag keinen Ausgleich vorsieht
§ 6 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) legt fest, dass ein Nachtarbeitnehmer Anspruch auf einen „angemessenen“ Zuschlag oder eine „angemessene“ Anzahl bezahlter freier Tage für geleistete Nachtarbeit hat. Angemessen ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr geleistete Nacharbeit ein Zuschlag in Höhe von 25% bzw. die dementsprechende bezahlte Freistellung. Wird Nachtarbeit dauerhaft geleistet, erhöht sich dieser Wert auf sogar 30%. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein Tarifvertrag nicht
Mindestlohn: Basis für die Berechnung von Zuschläge
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg können monatlich ausgezahlte Sonderzahlungen auf den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn (€ 8,50 brutto) angerechnet werden. Mehrarbeits-, Sonntags- und Feiertagszuschläge berechnen sich jedoch nach dem vertraglich festgelegten Stundenlohn. Für die Berechnung von Nachtarbeitszuschlägen bleibt aber der Mindestlohn Basis für die Berechnung des angemessenen Zuschlages.
Branchenmindestlöhne: Tabelle Stand Februar 2016
Neben dem allgemeinen Mindestlohn von zur Zeit € 8,50 brutto wird in bestimmten Branchen ein besonderer Mindestlohn festgelegt. Auf entsprechenden Antrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder dem Tarifvertragsgesetz (TVG) erfolgt diese Festlegung durch die Bundesregierung.
Der Arbeitgeber darf einen geschäftlichen eMail-Account überprüfen, wenn die Privatnutzung untersagt ist
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Prüfung des Arbeitgebers, ob sich ein Mitarbeiter an das Verbot der privaten Nutzung von eMail-Accounts hält, nicht gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verstößt. Hiernach hat jeder das Recht auf die Respektierung des Privat- und Familienlebens und zwar sowohl bei sich zu Hause, als auch in seiner Korrespondenz.
Kein Anspruch des Betriebsrates auf unabhängigen Internetzugang
Der Betriebsrat eines Unternehmens hat keinen Anspruch auf einen vom Netzwerk des Arbeitgebers unabhängigen Zugang zum Internet. Das gilt auch für ein von der Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss.