Tarifvertrag darf Befristungsmöglichkeiten auch zuungunsten der Arbeitnehmer regeln
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für eine so genannte sachgrundlose Befristung. Bei Neueinstellung kann hiernach ein befristeter Vertrag ohne Vorliegen eines Sachgrundes wirksam geschlossen werden, unter der Voraussetzung, dass die Maximaldauer von 24 Monaten eingehalten wird. Es ist auch möglich, jeweils kürzere Zeiträume zu wählen, dann darf der ursprüngliche Vertrag dreimal verlängert werden, sofern die Maximaldauer von 24 Monaten dadurch nicht überschritten wird.
Prüfungsvoraussetzung für Altersdiskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte in seinem Urteil vom 23.08.2012 klar, dass ein Entscheidungskriterium für einen Anspruch auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung ist, ob der Betroffene für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet war und eine Einstellung seines Alters wegen unterblieben ist.
Eine ehrenamtliche Tätigkeit begründet kein Arbeitsverhältnis
Sofern nicht zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften umgangen werden, begründet ein Ehrenamt kein Arbeitsverhältnis. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 29.08.2012 (10 AZR 499/11) ausdrücklich klar.
Außerdienstliche Aktivitäten bei der NPD sind ein Kündigungsgrund
Das gilt jedenfalls für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, wenn durch ihre Aktivitäten deutlich wird, dass ein Mindestmaß an Verfassungstreue nicht mehr gegeben ist. Allein die Mitgliedschaft in der NPD oder deren Jugendorganisation (JN) als solches reichen nicht aus um davon ausgehen zu können, dass dieses Mindestmaß bereits unterschritten ist, auch wenn man zur Entscheidung des Rechtsstreites die Verfassungsfeindlichkeit dieser Organisationen unterstellen würde. Eine Verfassungsfeindlichkeit darf nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt
Keine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, wenn ein Sprachkurs verlangt wird
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber zur Teilnahme an einem Sprachkurs auffordert, damit dort die für die Arbeit erforderlichen Sprachkenntnisse erworben werden.
Schadensersatzforderung kann geschätzt werden
Streiten sich die Parteien darüber, ob ein Schaden entstanden und wie hoch dieser zu beziffern ist, legt gemäß § 278 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung den Schaden durch Schätzung fest. Für diese Schätzung benötigt das Gericht aber greifbare Anhaltspunkte – eine rein abstrakte Berechnung des Schadens ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht möglich.
Kooperationsvertrag nicht automatisch Betriebsübergang
Bei einem so genannten „betriebsmittelgeprägten“ Betrieb kommt es für die Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, im Wesentlichen auf den Übergang der Nutzungsmöglichkeit der Betriebsmittel an. Dies ist der schwerwiegendste Punkt im Rahmen der Gesamtabwägung. Die Betriebsmittel müssen vom Betriebserwerber tatsächlich weiter oder wieder genutzt werden und im Gegenzug muss der bisherige Betriebsinhaber die Nutzung der Betriebsmittel im Betrieb oder zumindest in einem Betriebsteil einstellen.