Schwangere muss Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch nicht offenbaren
Das gilt auch, wenn die schwangere Bewerberin weiß, dass sie als Vertretung für eine ihrerseits schwangere Mitarbeiterin befristet eingestellt werden soll und ihr klar ist, dass sie aufgrund ihrer eigenen Schwangerschaft wesentliche Teile des Vertrages nicht wird erfüllen können.
Freier Arbeitsplatz im Ausland muss nicht angeboten werden
Ist lediglich in einem im Ausland liegenden Betrieb des Arbeitgebers ein freier Arbeitsplatz vorhanden, so muss der Arbeitgeber im Fall einer betriebsbedingten Kündigung diesen dem Arbeitnehmer nicht anbieten.
Arbeits- oder Werkvertrag?
Ob ein Arbeitsvertrag oder ein Werkvertrag geschlossen wurde, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles ab. Hierbei ist die tatsächliche Durchführung und nicht die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung maßgebend.
Weisungsrecht und Recht auf informelle Selbstbestimmung
Ein Arbeitnehmer darf die Durchführung einer Weisung verweigern, wenn diese unzulässig in seine Rechte eingreift. Eine Anweisung, die das informelle Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers betrifft, ist nur dann auszuführen, wenn dies dem Arbeitnehmer noch zumutbar ist.
Arbeitgeber kann Streikauftruf im Intranet untersagen
Ein Arbeitnehmer darf den ihm für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen eMail-Account (z.B. „name.des.Mitarbeiters@firma.des.arbeitgebers.de“) nicht für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufes verwenden.
Keine Diskriminierung wegen des Geschlechts
Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber bei Zustellung der Kündigung Kenntnis von deren Schwangerschaft hat, so ist die Kündigung keine Diskriminierung wegen des Geschlechts und löst damit auch keinen Entschädigungsanspruch aus.
Tarifvertragsparteien haben lediglich Verhandlungsanspruch
Eine Tarifvertragspartei kann nicht gerichtlich zum Abschluss eines, vom klagenden Tarifpartner vorgegebenen bestimmten Tarifvertrages gezwungen werden. Eine Ausnahme könnte nur dann gelten, wenn ein entsprechender Vorvertrag oder eine Regelung in einem anderen Tarifvertrag dies zuvor ausdrücklich festlegt.